Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwalt fällt in des Bereich des privaten Versicherungsrechts. In diesem Bereich bin ich nicht nur in Kiel, sondern auch bundesweit tätig. In Deutschland existieren derzeit etwa 436 Millionen Versicherungsverträge. Die gängigsten sind
KFZ-Haftpflichtversicherungen (inkl. Teil- und Vollkaskoversicherungen), Privat- und Berufshaftpflichtversicher-ungen, Tierhalterhaftpflichtversicherungen, Hausrat-, Gebäude-, Feuer-, Einbruchsdiebstahl und Raubversicher-ungen, Reisegepäck- und
Reiserücktrittsversicherungen, Kranken-, Lebens- , Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Rentenversicherungen,
Transportversicherungen, Bauleistungsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen.
Kommt es einmal zu einem Schaden, können die damit verbundenen Folgekosten und Forderungen leicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Wähnt man sich in diesem
Zusammenhang aufgrund einer im Vorfeld abgeschlossenen Versicherung oder einer bestehenden Versicherung des Unfallgegners zunächst auf der sicheren Seite, zeigt die Praxis, dass sicher geglaubte
Versicherungsleistungen nicht selten ganz oder teilweise abgelehnt werden. Oftmals wird eine solche Leistungsverweigerung dann viel zu schnell hingenommen.
Aber auch wenn eine Ablehnung der Versicherungsleistung zurecht erfolgt ist, wird häufig nicht geprüft, ob Makler und Versicherungsvertreter bei Vertragsschluss die ihnen obliegenden
Beratungspflichten ausreichend erfüllt haben. Insbesondere die bei Ablehnung einer Schadenzahlung dem Versicherungsnehmer oft zustehenden Schadensersatzansprüche gegen Makler und Vertreter werden in
vielen Fällen nicht geltend gemacht.
Nachfolgend einige typische versicherungsrechtliche Situationen, in denen die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwaltes ratsam sein kann:
Die Versicherung verweigert die Regulierung oder verzögert die Abwicklung,
Die Versicherung beruft sich auf argliste Täuschung oder Verletzung einer Obliegenheit,
Ihnen wird zu Unrecht eine Teilschuld oder aber das alleinige Verschulden zugewiesen. Notwendige Kosten (z.B. Mietwagenkosten) werden von der gegnerischen Versicherung nicht oder nicht vollständig anerkannt,
Bei Personenschaden wird nur ein sehr geringes Schmerzensgeld angeboten,
Der Versicherer beruft sich auf Unterversicherung und kürzt IhrenVersicherungsanspruch,
Der Gebäudeversicherer des Vermieters fordert von Ihnen als Schaden verursachendem Mieter eine Regresszahlung,
Ein Haftpflichtversicherer fordert von Ihnen eine Regresszahlung.
Hierbei handelt es sich nur um eine kleine Auswahl charakteristischer Fallgestaltungen. Tatsächlich kann das Hinzuziehen eines Anwaltes auch aus den verschiedensten anderen Konstellationen angezeigt
sein.
Als Ihr Rechtsanwalt vertrete ich Sie nicht nur vor den Gerichten in Kiel und Schleswig-Holstein, sondern auch bundesweit. Selten ist unbedingt erforderlich, dass zwecks Wahrnehmung von Terminen ein
Rechtsanwalt vor Ort aufsucht wird. Die gesamte Schadenabwicklung kann ebenso schriftlich, telefonisch oder sogar per E-Mail erfolgen. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, kann bei großen
Entfernungen ein Kollege vor Ort mit der Terminsvertretung beauftragt werden. Es ist mir jedoch ein großes Anliegen, Gerichtsverfahren gerade zu vermeiden und bereits im Vorfeld die für Sie
bestmögliche und kostengünstigste Lösung zu finden. Dies ist gerade mit Versicherern auf der Gegnerseite in der Regel möglich, sofern man die üblichen Verhaltensweisen der Versicherer bei der
Schadenabwicklung kennt und entsprechend zu berücksichtigen weiß.
Zu beachten ist, dass die Kosten eines Anwaltes im Falle eines Verzuges der Versicherung bei gleichzeitigem tatsächlichen Bestehen der Zahlungsansprüche von dieser übernommen werden müssen. Auch kann
sich der Geschädigte im Rahmen der Abwicklung von KFZ-Schäden durch die Versicherung des Verursachers in der Regel darauf berufen, dass die Hinzuziehung eines Anwaltes erforderlich war, mit der
Folge, dass die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen muss. Schließlich besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die eigene Rechtsschutzversicherung – sprechen Sie mich an, ich
werde Sie gerne weitergehend beraten.
kostenlose Rechtsberatung im Versicherungsrecht
Telefon:
0431/1284453 (Bitte nach Rechtsanwalt Krause fragen, da Bürogemeinschaft)
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Thomas Krause, LL.M.
Rechtsanwalt
Holstenbrücke 4-6
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